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Beschluss vom 14.09.2020

Umlaufbeschluss Bürgerantrag weitere Parkstände Hastedter Osterdeich
Der Fachausschuss „Bau, Klimaschutz u. Mobilität“ hat im Umlaufverfahren die Unterstützung des nachstehenden Bürgerantrag beschlossen. Wir bitten um Umsetzung.
"Antrag auf Ausweitung des Parkstreifens am Hastedter Osterdeich, auf der bebauten Seite, von der Inselstr. bis zur Georg Bitter Str., mindestens bis zur Fährstr.
Begründung: Nicht überall gibt es auf der unbebauten Seite überhaupt einen Parkstreifen und dort wo es ihn gibt, Fährstr. bis zum Wehrschloss, wird er leider oft von Dauerparkern wie z.B. Werbeanhängern und Wohnwagen belegt. Zusätzlich kommen die Weserbesucher und Gäste des Paulaners und wenn man selbst, wie in unserem Fall sogar nur mit einem Smart, einen Parkplatz sucht, gibt es keinen mehr. Vor allem abends ist oft alles voll. Deshalb die Bitte, auch auf der bebauten Seite Parkplätze einzurichten, damit sich die Anzahl der Plätze signifikant erhöht. (So wie schon zwischen Malerstr. und Inselstr.) Außerdem würden bei einer schmaleren Fahrspur vielleicht einige Raser von genau diesem Verhalten abgebracht werden."

Beschlüsse vom 03.09.2020

Versetzung der Schaltkästen in der Christernstraße
Der Beirat Hemelingen stellt aus seinem Verkehrsbudget einen Betrag i. H. v. 7.000,00 € für die Versetzung der Schaltkästen in der Christernstraße zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen

ÖPNV-Nutzung nach Aufnahme des Regelbetriebs in Schulen
Da der Regelbetrieb in den Schulen wieder aufgenommen wurde, nutzen natürlich wieder viele Schüler die Busse und Bahnen der BSAG. Allerdings war es in der Vergangenheit so dass gerade in den Stoßzeiten zu Unterrichtsbeginn und -ende die Busse und Bahnen sehr voll waren und Schüler (und andere Fahrgäste) teils dicht zusammenstehend befördert wurden. Dieses ist in Zeiten der Corona-Pandemie, in der selbst beim Tragen eines MNS Abstände eingehalten werden sollten und die aktuellen Fallzahlen wieder ansteigen, natürlich nicht ratsam.
Der Beirat Hemelingen fordert die BSAG auf, solche Situationen zu vermeiden und zeitnah diese Situation zu entzerren.
Falls solche Maßnahmen nicht geplant sind (zusätzliche Fahrzeuge, höhere Taktung) fordert der Beirat Hemelingen die BSAG auf, zum Wohle aller Fahrgäste, entsprechende Schritte einzuleiten. Falls die BSAG dieses aufgrund von fehlenden eigenem Personal und / oder eigenen Fahrzeugen nicht umsetzen kann, sollte geprüft werden ob durch lokale, private Busunternehmen diese Lücke geschlossen werden kann.
Zusätzlich fordert der Beirat Hemelingen die Bremer Bildungsbehörde auf, zu prüfen, ob durch zeitversetzten Unterrichtsbeginn an den Schulen eine Entlastung des ÖPNV in den Stoßzeiten umzusetzen ist.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Beschluss vom 01.09.2020

Der Beirat wünscht die Aufbringung weiterer Piktogramme in der Hannoverschen Straße, wie in der Anlage erläutert (pdf, 2.2 MB). In Bezug auf die Piktogramm wünscht sich der Beirat eine mehrfarbige (wie die Verkehrsschilder mit rot) Markierung bei den 30 Zeichen. Die roten Markierungen um die Fahrradpiktogramme ich der Zeichnung im Anhang dienten nur der besseren Sichtbarkeit im Ausschuss.

Zusätzlich wünscht der Ausschuss die Radwegebenutzungspflicht im Kreuzungsbereich Hannoversche Straße von „Am Saal“ bis zur Kreuzung wieder aufzuheben. Der Wechsel auf die Straße macht dort keinen Sinn, gegenüber in der Hahnenstraße besteht auch keine Benutzungspflicht.
Im Bereich der Einfädelung des Radverkehrs auf die Straße „An der Grenzpappel“ soll geprüft werden, ob dort zum Schutz der Radfahrer*innen Schutzkissen auf der Begrenzung aufgebracht werden können.

Beschlüsse vom 09.07.2020

Einberufung einer Planungskonferenz Schule nach § 8 Abs. 1 BeirOG
Der Beirat Hemelingen beruft eine Planungskonferenz Schule nach § 8 Abs. 1 BeirOG zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach den Ferien ein. Themen sind:
• Schulversorgung im Grundschul- und Oberschulbereich im Stadtteil Hemelingen
• Vermittlung von Lerninhalten während der Pandemie
• Sicherung der Teilhabe aller Schüler*innen incl. Zugang zu digitalen Medien und Lernplattformen
• individueller Versorgung mit dafür notwendiger Ausstattung (Lernmittelfreiheit in Bremen)
• Wie viele Kinder besuchten vor den Ferien und derzeit die Schulen/ Klassen, wie viele nicht?
• Konnten und können alle Kinder, die es brauchen (soziale Gründe oder arbeitende Eltern), in die Notbetreuung?
Fragen zur Umsetzung des Digitalpakts an Hemelinger Schulen:
• Welche Schulen im Stadtteil haben seit Einführung 2019 aus dem Digitalpakt Geld erhalten und wie viel?
• Was wurde an welcher Schule mit diesen Mitteln konkret verbessert?
• Wie sieht die Planung der Mittelvergabe je Schule im Stadtteil für 2021 ff aus?
• Wieviel steuert Bremen zusätzlich bei, wenn Schulen baulich stark erweitert werden und z.T. Serverkapazitäten, Glasfasernetz etc. aufgebaut werden müssen?
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen,0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Graffiti
Die Flächen der Unterführung in der Hannoverschen Straße sollen für freie Graffiti-Künstler offen zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Hundefreilaufflächen
Der Beirat Hemelingen hält daran fest, dass alle Hundefreilaufflächen eingezäunt werden sollten und verweist zur Begründung auf seine Beschlüsse vom 07.11.2019 und 06.02.2020.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 25.06.2020:
Beschluss des Beirates Hemelingen vom 6. Februar 2020- Einzäunung einer geplanten Hundefreilauffläche am Mahndorfer See
Sehr geehrter Herr Hermening,
sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht des Ressorts wird weiterhin die Errichtung eines Zaunes an der vorgeschlagenen Stelle als nicht zwingend erforderlich angesehen. Der Bereich ist bereits durch seine Lagegunst gut abgetrennt vom übrigen Badegeschehen, sodass es für Erholungssuchende, die keinen Kontakt zu Hunden wünschen, unproblematisch ist, den See ungestört nutzen zu können.
Ziel des Ressorts ist es, möglichst viele Möglichkeiten für den Hundefreilauf im Stadtgebiet anbieten zu können. Vor dem Hintergrund, dass für die Errichtung und die Unterhaltung von Hundefreilaufan-lagen nicht über ein eigenständiges Budget verfügt werden kann, diese also aus dem allgemeinen Budget für öffentliche Grünflächen finanziert werden müssen, darf der Kostenfaktor bei der Errichtung von Zaunanlagen nicht unberücksichtigt bleiben. Für die Fläche am Mahndorfer See würde die gewünschte Umzäunung nach sehr vorsichtiger Schätzung mindestens 15.000 Euro kosten.
Dieses Geld stünde dann nicht mehr für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen am öffentlichen Grün zur Verfügung. Auch deswegen sollten Hundefreilaufwiesen nur dann abgezäunt werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit unabdingbar ist und zudem im Ort keine Alternativen vorliegen. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich hierbei nicht auf die Verhinderung jeglicher denkbaren Belästigungen durch Hunde. Die Verantwortung über das Verhalten des Tieres verbleibt weiterhin und uneingeschränkt beim Tierhalter. Es gilt also: Wer sein Tier nicht kontrollieren kann, darf es auch nicht von der Leine nehmen.
Zukünftig gilt im Übrigen nicht mehr uneingeschränkt, dass in öffentlichen Grünanlagen ganzjährig Hunde an der Leine zu führen sind. So ist eine Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung in Vorbereitung, wonach dann SKUMS einvernehmlich mit den Beiräten in Grünanlagen einzelne
Flächen für den ganzjährigen Hundefreilauf bestimmen kann. Diese Flächen müssen klar abgegrenzt,
aber nicht zwingend abgezäunt sein.
Ich fände es außerordentlich bedauerlich, wenn die Möglichkeit eines Hundestrandes mit Wasserzugang
in Mahndorf nicht wahrgenommen werden könnte. Daher schlagen wir erst einmal einen „Probebetrieb“
von einem Jahr ohne Zaun vor. Im Anschluss würden wir gemeinsam die Situation neu
bewerten. Leider war die vom Ortsamt eingebrachte Idee, einen Zaun mit finanzieller Unterstützung
eines in Hemelingen ansässigen Unternehmens errichten zu lassen, nicht erfolgreich. Sollten Ihnen
weitere Möglichkeiten einfallen, wie abgezäunte Hundefreiläufe nicht zu Lasten der Pflege öffentlicher
Grünanlagen gehen könnten, nehmen wir diese gerne auf.

Beschlüsse vom 11.06.2020

Öffnung der Recyclinghöfe - Antrag auf Informationserteilung gem. §7 OBG
Der Beirat Hemelingen hat auf Grundlage des § 7 OBG beschlossen, eine verbindliche Auskunft/Information im Hinblick auf die Planung der Bremer Stadtreinigung anzufordern. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin Personal in Reserve vorgehalten oder die volle Personalstärke bereits eingesetzt wird.
Die Forderung umfasst einen verbindlichen Plan, wann die Recyclinghöfe (im Wesentlichen der in Hemelingen) wieder öffnen.
Der Beirat verweist weiterhin auf seinen Beschluss vom 09.01.2020 „Zeitnahe Ersatzlösung Recyclingstation“.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen)

Durchführung Planungskonferenz KiTa
Der Beirat Hemelingen beschließt am 09.07.2020 um 19:30 Uhr eine Planungskonferenz KiTa nach § 8 Abs. 1 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter im Rahmen einer Beiratssitzung in der Oberschule Sebaldsbrück, Parsevalstraße 1, 28309 Bremen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Beschlüsse vom 07.05.2020

Technische Ausstattung von Hemelinger Schüler*innen
Schüler*innen des Stadtteils Hemelingen sollen zeitnah mit den erforderlichen Endgeräten für das E-Learning ausgestattet werden. Die Kapazitäten von Itslearning müssen dem Bedarf angepasst werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Technische Ausstattung von Hemelinger Schüler*innen im Abschlussjahrgang
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung auf, die Schüler*innen, des Stadtteils Hemelingen, die sich i Abschlussjahrgängen befinden, unverzüglich mit der notwendigen technischen Ausstattung zu versorgen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 09.07.2020:
Sehr geehrter Herr Hermening,
vielen Dank für die Beschlüsse, die direkt an die Fachreferate zur Berücksichtigung weiter geleitet wurden. Bitte verzeihen Sie, dass zunächst nur von einer Kenntnisnahme und Weitergabe ins Fachreferat zur Berücksichtigung ausgegangen wurde. Dies und die Einschätzung, dass es sich um ein gesamtstädtisches Thema handelt, führten zu der verzögerten Antwort. Der zuständige Kollege hat in der gestrigen Beirätekonferenz zu dem Thema bezogen auf die Stadtgemeinde insgesamt vorgetragen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, unter folgen-dem Link den Beitrag vom 6. Juli 2020 ab ca. 17:38 Uhr nachzuverfolgen:
www.fb.com/bgo.bremen/live
Hier wird ausführlich auf das Thema Schule in Zeiten von Corona und Digitalisierung eingegangen.
Die IT-Ausstattung der Schulen in allen Stadtteilen erfolgt nach denselben Grundsätzen. Die Schulen haben im Rahmen des DigitalPakts die Möglichkeit, ihre individuelle Ausstattung an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Des Weiteren werden gegenwärtig die Möglichkeiten geschaffen, mit Unterstützung durch das Soforthilfeprogramm des Bundes aber auch mit Mitteln des Bremen-Fonds Schüler*innen und Lehrkräfte in großem Umfang mit mobilen Endgeräten auszustatten. Nach erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Gremienbefassung ist beabsichtigt, die ersten Schritte auf diesem Weg zeitnah nach den Sommerferien einzuleiten. Über die weiteren Einzelheiten und konkreten Auswirkungen in ihrem Stadtteil, werden wir Sie gern zu gegebener Zeit informieren.

Erneute Prüfung der KiTa-Bauvoranfrage Alter Postweg 199
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird aufgefordert, den Bauantrag zur Kita-Bauvoranfrage Alter Postweg 199 erneut zu prüfen. Die bisherige ablehnende Stellungnahme vom Beirat Hemelingen wird folgend begründet:
Es gibt keine Beispiele für eine vergleichbare Nutzung (Hauptnutzung) in sog. zweiter Reihe bzw. in dieser Innenlage.
Im Stadtteil gab es bis vor einem Jahr in der Christernstraße mit der Ev. Kita Hemelingen eine Kita in zweiter Reihe im Innenbereich, im Ortswisch gibt es mit der Kita Ortwisch ein zweites Beispiel im Innenbereich im Stadtteil. Zudem ist der geplante Standort zwar von der Adresse her Alter Postweg, kann aber über den Quintschlag erschlossen werden, somit ist das Ablehnungsargument Innenbereich doppelt widerlegt.
Falls dann vergleichbare Nutzung in der Nachbarschaft (§34 BauGB) angeführt wird: Kitas stehen sehr selten neben anderen Kitas, sie sind immer sozialraumbezogene Einzelbauten und existentieller Bestandteil sozialer Infrastruktur.
In Hemelingen fehlen KiTa-Plätze. Es ist gemeinsames Ziel aller Senatsressorts ausreichend KiTa-Plätze zu schaffen. Der Beirat Hemelingen fordert in diesem Sinne die Überarbeitung der planungsrechtlichen Stellungnahme und Zustimmung zur Bauvoranfrage.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Rechtsberatung gemäß § 7 Abs. 4 BeirOG zu Beiratsrechten - Besetzung und Schaffung von Ausschüssen
Der Beirat Hemelingen wünscht mit Beschluss durch die Beiratssitzung am 07.05.2020 eine Rechtsauskunft gem. § 7 Abs. 4 BeirOG zu seinen Rechten:

- Darf der Beirat den Fachausschuss Koordinierung um den Bereich Finanzen ergänzen?
Zur Erläuterung: Derzeit werden im Fachausschuss auch Globalmittelanträge lediglich gesichtet und beraten und wenn möglich Beschlussvorschläge erarbeitet. Beschlüsse zur Vergabe der Mittel werden ausschließlich im Beirat getroffen. Dazu ist in der Geschäftsordnung des Beirates in § 12 Absatz 1 geregelt: „Der Ausschuss arbeitet im Rahmen des durch den Beirat beschlossenen Budgets als Haushalts-und Kontrollausschuss.“ Der Beirat hat dem Fachausschuss Finanzen und Koordinierung derzeit kein Budget übertragen. Dies geschieht in der Regel lediglich nur zum Ende eines Jahres, um eine unkomplizierte Zuwendungsgewährung zu schaffen, wenn noch Restmittel vorhanden sind.

- Zur Zusammensetzung des Fachausschusses Finanzen und Koordinierung (KOA) des Beirates Hemelingen: Hat der Beirat das Recht, das Vorschlagsrecht zur Besetzung dieses Ausschusses mit Mitgliedern nach dem Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers (§ 17 Abs. 3 BeirOG) festzulegen? Ist in dieser Frage § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirates Hemelingen mit dem BeirOG vereinbar oder verstößt das gegen § 23 BeirOG insbesondere gegen § 23 Abs. 4 Satz 4 BeirOG?

- Hat der Beirat Hemelingen das Recht, Ausschüsse gemäß § 17 (3) und § 23 (5) BeirOG einzurichten und zu besetzten?
Insbesondere soll die Frage beantwortet werden, ob es korrekt ist, dass kleine Parteien dort kein Vorschlagsrecht für einen stimmberechtigten Sitz haben.

- Hat der Beirat in seiner Gänze Vertrauensschutz in Bezug auf die Rechtmäßigkeit seiner Ausschüsse?
Zur Erläuterung: Das Beiratsmitglied, welches jetzt die Auflösung des Fachausschusses KOA und ggf. aller Ausschüsse des Beirates fordert, hat nach Diskussion und Ablehnung seiner Änderungsvorschläge die Errichtung der Ausschüsse in seiner jetzigen Form in der Beiratssitzung am 11.07.2019 nicht abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Antwort der Senatorin für Justiz und Verfassung vom 22.06.2020:
"Beschluss des Beirats Hemelingen vom 8. Mai 2020 gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 OBG „Besetzung und Schaffung von Ausschüssen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Bitte um rechtliche Beratung nach § 7 Absatz 4 des Gesetzes über Beiräte und Ortsämter (im Folgenden: OBG), die der Senatorin für Justiz und Verfassung über die Senatskanzlei zugeleitet worden ist.
Nach § 7 Absatz 4 Satz 1 OBG kann der Beirat durch Beschluss eine rechtliche Beratung über seine Aufgaben und Rechte bei der Senatorin für Justiz und Verfassung in Anspruch nehmen. Die Senatorin für Justiz und Verfassung ist zur Auskunft verpflichtet, sofern es sich um eine konkrete Fragestellung handelt und die Beantwortung für die Ausübung der Beteiligungs-, Entscheidungs- und Zustimmungs-rechte des Beirats erforderlich ist (Satz 3). Eine Beratungsanfrage muss demnach auf die Klärung einer konkreten Auslegungsfrage im Hinblick auf ein bestimmtes Recht oder eine bestimmte Pflicht des Beirates nach dem Gesetz über Beiräte und Ortsämter zielen, wobei die Senatorin für Justiz und Verfassung nur dann zur Auskunft verpflichtet ist, wenn eines der in den §§ 9, 10 OBG genannten Mitbestimmungsrechte berührt ist.
Dies vorausgeschickt beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
Zunächst bitten Sie um Beantwortung der Frage, ob der Beirat den „Fachausschuss Koordinierung“ um den Bereich „Finanzen“ ergänzen darf.
Nach § 23 Absatz 1 OBG kann der Beirat für bestimmte Aufgaben ständige und nicht ständige Ausschüsse wählen, die aus drei bis sieben Mitgliedern bestehen (Satz 1). Ausschüsse können jederzeit vom Beirat aufgelöst und neu gebildet werden (Satz 2).
Hiernach obliegt es grundsätzlich den Beiräten zu bestimmen, für welche Fachbereiche sie Ausschüsse errichten, auflösen oder neu bilden möchten.
Eine Besonderheit stellt indes der „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ dar, der in § 23 Absatz 4 Satz 4 und § 25 Absatz 1 Satz 2 OBG als einziger Ausschuss namentlich genannt ist.
Nach § 23 Absatz 4 Satz 3 OBG steht das Vorschlagsrecht (zur Besetzung von Ausschüssen) den Parteien und Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich bei der Sitzverteilung nach § 17 Absatz 3 OBG (Anwendung des Verfahrens nach Sainte Laguë/Schepers) ergeben. Abweichend davon bestimmt § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG, dass § 23 Absatz 4 Sätze 1 bis 3 OBG nicht für die Besetzung eines Sprecher- oder Koordinierungsausschusses gelten. Nach § 23 Absatz 4 Satz 5 OBG regelt das Nähere die Geschäftsordnung des Beirates.
Zwar dürfte aus der Vorschrift des § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG rein rechtlich betrachtet keine ortsgesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines „Sprecher- oder Koordinierungsausschusses“ abzuleiten sein.
Allerdings dürfte es rechtlich problematisch sein, einen „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG einzurichten und diesen sogleich mit weiteren Aufgaben, die auch einem Fachausschuss nach § 23 Absatz 1 Satz 1 OBG übertragen werden könnten, zu be-trauen.
Denn die genannten Vorschriften des § 23 Absatz 4 Satz 3 und 4 OBG deuten darauf hin, dass die allgemeinen Regeln über die Einsetzung und Besetzung von Ausschüssen nicht für einen „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ gelten. Vielmehr dürften für diesen besondere Einsetzungs- und Besetzungsregeln gelten.
Vor diesem Hintergrund kann eine Aufgabenvermischung durch Einrichtung eines „Fachausschuss Koordinierung und Finanzen“ dazu führen, dass entweder die allgemeinen Regeln für die Einsetzung und Besetzung von Ausschüssen (dazu 2.) oder die speziellen Regeln für die Einsetzung und Besetzung eines „Sprecher- oder Koordinierungsausschusses“ (dazu 3.) verletzt werden.
1. Vorliegen eines Sprecher- oder Koordinierungsausschusses?
Zunächst ist zu fragen, ob es sich bei dem beratungsgegenständlichen Fachausschuss „Koordinierung und Finanzen“ überhaupt um einen „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG handelt.
Dabei ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Sitzungen des „Sprecher- und Koordinierungsausschuss“ – im Gegensatz zu allen anderen Ausschusssitzungen – nicht öffentlich sind (vgl. § 25 Absatz 1 Satz 2 OBG). Diese Regelung deutet darauf hin, dass die Aufgabe eines „Sprecher- und Koordinierungsausschusses“ vornehmlich darin besteht, die Arbeit des Beirates intern vor allem organisatorisch vorzubereiten.
Für die Annahme eines „Sprecher- oder Koordinierungsausschusses“ im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG dürfte die wortgetreue Bezeichnung des Ausschusses als solche nicht allein ausschlaggebend sein. Maßgeblich dürfte der Umstand sein, ob einem Ausschuss die Aufgabe der allgemeinen Koordinierung der Beiratsarbeit übertragen wurde. Wenngleich die Konjunktion „oder“ im Wort-laut des § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG sprachlich darauf hindeuten könnte, dass zwischen einem Sprecherausschuss auf der einen und einen Koordinierungsausschuss auf der anderen Seite unter-schieden werden könnte, dürfte hier nur ein Ausschusstyp gemeint sein. Dafür spricht auch der Wort-laut des § 25 Absatz 1 Satz 2 OBG, der vom „Sprecher- und Koordinierungsausschuss“ (Hervorhebung durch d. Verf.) spricht.
Demnach dürfte hier ein „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG vorliegen, weil dem beratungsgegenständlichen Ausschuss nach der maßgeblichen Geschäftsordnung des Beirates die Aufgabe der „Koordinierung“ zugesprochen wurde.
Demgegenüber dürfte der Bereich „Finanzen“, die der Beirat dem „Fachausschuss Koordinierung“ nach eigener Darstellung erst später übertragen hat, eine Aufgabe darstellen, die an sich in den Zuständigkeitsbereich eines sonstigen Ausschusses im Sinne von § 23 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Absatz 4 Satz 1 bis 3 OBG fallen dürfte. In diesem Sinne weist der Beirat darauf hin, dass in diesem Fachausschuss Globalmittelanträge gesichtet und mögliche Beschlussvorlagen erarbeitet werden. Dabei dürften folglich inhaltliche, beiratspolitische Fragen im Vordergrund stehen, über die ein Fachausschuss an sich öffentlich zu beraten hätte (vgl. § 25 Absatz 1 Satz 1 OBG).
2. Allgemeinen Regeln für die Einsetzung und Besetzung von Fachausschüssen
Die allgemeinen Regeln für die Einsetzung von Fachausschüsse ergeben sich aus der bereits ge-nannten Vorschrift des § 23 Absatz 1 Satz 1 OBG, der dem Beirat ein Ermessen einräumt, für wel-che Aufgaben und mit wie vielen Sitzen dieser Ausschüsse einrichten möchte.
Die allgemeinen Regeln für die Besetzung von Fachausschüssen ergeben aus der Norm des § 23 Absatz 4 Sätze 1 bis 3 OBG. Nach der genannten Vorschrift des § 23 Absatz 4 Satz 3 steht das Vorschlagsrecht zur Besetzung von Ausschüssen den Parteien und Wählervereinigungen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich bei der Sitzverteilung nach § 17 Absatz 3 OBG (Anwendung des Verfahrens nach Sainte Lague/Schepers) er-geben.
Die Vorschrift des § 23 Absatz 4 Satz 3 OBG dient der Gewährleistung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit bei der Besetzung aller Ausschusssitze (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 3. Juni 2020 – 1 B 79/20, bislang unveröffentlicht; Hervorhebung durch d. Verf.).
Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit leitet sich verfassungsrechtlich aus dem Demokratieprinzip und dem Prinzip der Chancengleichheit der Parteien ab und schützt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung. Gegenstand und Bezugspunkt der Abbildung ist das Stärkeverhältnis der politischen Kräfte, die sich zur Wahl der Gemeindevertretung gestellt und zwischen denen die Wähler entschieden haben, und nicht der politischen Mehrheiten, die sich erst nach der Wahl in der Gemeindevertretung durch Koalitionsabreden gebildet haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2009 - 8 C 17.08 -, juris Rn. 22).
Zwar ist die Bildung von Fraktionen und Gruppen auf Beiratsebene im OBG formell nicht vorgesehen. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit ist aber auch hier bei der Besetzung von Ausschüssen zu beachten; dieses Prinzip ist jedenfalls dann verletzt, wenn eine Partei mit zwei Beiratsmitgliedern in Ausschüssen nicht vertreten ist, während andere Parteien mit jeweils nur einem Beiratsmitglied dort über Stimmrechte verfügen (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 5.03.2020 – 1 V 2549/19, juris; bestätigt durch OVG Bremen, Beschl. v. 3. Juni 2020, a.a.O.).
3. Spezielle Regeln für die Einsetzung und Besetzung eines „Sprecher- und Koordinierungsausschusses“
§ 23 Absatz 4 Satz 4 OBG bestimmt, dass § 23 Absatz 4 Sätze 1 bis 3 OBG nicht für die Besetzung eines Sprecher- oder Koordinierungsausschusses gelten.
Aus dieser Vorschrift ist abzuleiten, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit für die Besetzung eines Sprecher- oder Koordinierungsausschusses gerade nicht ausschlaggebend sein soll (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 3. Juni 2020, a.a.O., S. 7).
Würde der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit hier Anwendung finden, wäre es nicht ausgeschlossen, dass „größere“ Parteien oder Wählervereinigung mehrere Sitze im Sprecher- oder Koordinierungsausschusses beanspruchen könnten, was der Funktion dieses speziellen Ausschusses zur Vorbereitung der eigentlichen Beiratsarbeit abträglich sein dürfte.
Auch das „schlichte“ Mehrheitsprinzip dürfte hier nicht zur Anwendung kommen, weil es dann allein die zahlenmäßige Majorität im Beirat – und nicht mehr jede Partei oder Wählervereinigung – in der Hand hätte, über ihre jeweilige Sprecherin oder ihren jeweiligen Sprecher zu bestimmen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 3. Juni 2020, a.a.O., S. 7).
Demnach dürfte § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG dahingehend zu verstehen sein, dass jede im Beirat vertretene Partei oder Wählervereinigung für sich genommen das Recht haben sollte, eine Sprecherin oder einen Sprecher in den „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ zu entsenden.
Nicht eindeutig im OBG geregelt ist die Frage, ob das Entsendungsrecht in einen „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ nur Parteien oder Wählervereinigungen zusteht, die mit mindestens zwei Mitgliedern im Beirat vertreten sind.
Gegen die Annahme eines solchen Schwellenwertes spricht der Umstand, dass das OBG – anders als etwa § 26 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven – keine besonderen Regelungen für Zusammenschlüsse mehrerer Beiratsmitglieder im Sinne von Fraktionen oder Gruppen vorsieht (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 5.03.2020, a.a.O.).
Auch dürfte die Regelung des § 23 Absatz 5 Satz 1 OBG, welche die Möglichkeit der Ausschussteilnahme für Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber als beratendes Mitglied (also ohne Stimmrecht) vorsieht, nach seinem Wortlaut nicht unmittelbar anwendbar sind, weil diese ausdrücklich an die allgemeine Besetzungsregel nach § 17 Absatz 3 OBG anknüpft, die auf den „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ gerade keine Anwendung findet.
Für die Annahme eines Schwellenwertes von mindestens zwei Beiratsmitgliedern dürfte indes der Begriff einer „Sprecherin“ oder eines „Sprechers“ sprechen. Diesem Begriff dürfte eine repräsentative Funktion, den Willen von mehreren im Beirat vertretenen Mitgliedern abzubilden, zuzusprechen sein. Auch die Aufgabenbeschreibung der „Koordinierung“ deutet darauf hin, dass der in § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG genannte Ausschuss voraussetzt, dass es einzelne Gruppierungen mit jeweils gemeinsamen „politischen“ Programmen gibt, die für sich jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter entsenden. Die Einrichtung eines „Sprecher- oder Koordinierungsausschusses“ macht, mit anderen Worten, keinen Sinn, wenn sich dort alle Beiratsmitglieder gewissermaßen als Vertreter in eigenen Angelegenheiten mit Stimmrecht versammeln dürften.
Die Vorschrift des § 23 Absatz 4 Satz 5 OBG, wonach der Beirat „das Nähere“ durch Geschäftsordnung regelt, spricht jedenfalls dafür, dem Beirat in dieser Hinsicht, das heißt mit Blick auf die Frage, ob auch Parteien oder Wählervereinigungen, die nur mit einem Sitz im Beirat vertreten sind, ein Sitz mit Stimmrecht zur Verfügung stehen soll, einen Gestaltungsspielraum zuzubilligen. In diesem Sinne heißt es auch in der maßgeblichen Begründung zu § 23 OBG, dass „die Ausgestaltung im Einzelnen dem Beirat überlassen wird“ (vgl. Bremische Bürgerschaft, Drs. 17/366 S, S. 21).
Dabei dürfte Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern bzw. Parteien oder Wählervereinigungen, die nur über einen Sitz im Beirat verfügen, zumindest ein Recht auf Teilnahme als beratendes Mitglied im „Sprecher- oder Koordinierungsausschuss“ § 23 Absatz 5 Satz 1 OBG entsprechend, zuzubilligen sein.
4. Zwischenergebnis
Nach alledem ergeben sich aus den Vorschriften des OBG grundsätzlich Bedenken gegen die Errichtung eines Ausschusses mit den Aufgaben „Koordinierung“ und „Finanzen“.
Während der Aufgabenbereich der „Koordinierung“ der Funktion eines „Sprecher- und Koordinierungsausschusses“ zuzurechnen sein dürfte, in denen grundsätzlich jede Partei oder Wählervereinigung nur eine Sprecherin oder einen Sprecher entsenden darf und dessen Sitzungen nicht öffentlich sind, dürfte der Aufgabenbereich der „Finanzen“ einem „normalen“ Fachausschuss zuzuordnen sein, der spiegelbildlich zum Beiratswahlergebnis zu besetzen sein dürfte und bei dessen Sitzungen grundsätzlich die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.
II.
Des Weiteren möchten Sie wissen, ob der Beirat das Recht hat, das Vorschlagsrecht zur Besetzung des Fachausschusses „Koordinierung und Finanzen“ nach dem Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers (§ 17 Absatz 3 OBG) festzulegen.
Dem dürfte – wie bereits ausgeführt (oben I.3) – die Vorschrift des § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG entgegenstehen.
Soweit § 12 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Beirats Hemelingen gleichwohl das Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers auch für das Vorschlagsrecht zur Wahl der Mitglieder des Fachausschusses „Koordination und Finanzen“ für maßgeblich erklärt, dürfte dies mit dem § 23 Absatz 4 OBG unvereinbar sein.
III.
Sie fragen darüber hinaus, ob der Beirat Hemelingen das Recht hat, Ausschüsse gemäß § 17 Absatz 3 OBG und § 23 Absatz 5 OBG einzurichten und zu besetzen und ob es korrekt ist, dass „klei-ne“ Parteien dort kein Vorschlagsrecht für einen stimmberechtigten Sitz haben.
Wie oben zitiert verweist der § 24 Absatz 4 Satz 3 OBG hinsichtlich der Besetzung von Ausschüssen auf den § 17 Absatz 3 OBG. Ausgenommen hiervon sind gemäß § 23 Absatz 4 Satz 4 OBG nur der Sprecher- und Koordinierungsausschuss. Demgemäß hat der Beirat Hemelingen das Recht, alle Ausschüsse mit Ausnahme eines Sprecher- oder Koordinierungsausschusses nach dem Verfahren gemäß § 17 Absatz 3 OBG zu besetzen.
Ob es korrekt ist, dass „kleine Parteien“ hierbei kein Vorschlagsrecht erhalten, kann von hier ohne Kenntnis der konkreten Mehrheitsverhältnisse im Beirat Hemelingen nicht geprüft werden.
Wie bereits ausgeführt, dient die Vorschrift des § 23 Absatz 4 Satz 3 OBG der Gewährleistung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit bei der Besetzung aller Ausschusssitze (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 3. Juni 2020 – 1 B 79/20, bislang unveröffentlicht; Hervorhebung durch d. Verf.). Das Prinzip der Spiegelbildlichkeit ist jedenfalls dann verletzt, wenn eine Partei mit zwei Beiratsmitgliedern in Ausschüssen nicht vertreten ist, während andere Parteien mit jeweils nur einem Beiratsmitglied dort über Stimmrechte verfügen (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 5.03.2020 – 1 V 2549/19, juris; bestätigt durch OVG Bremen, Beschl. v. 3. Juni 2020, a.a.O.).
Der Vorteil des Verfahrens nach Sainte Laguë/Schepers wird gemeinhin darin gesehen, dass bei der Ausschussbesetzung auch die „kleinen Parteien“ im Sinne der Parteien, auf die im Verhältnis die geringste Anzahl an Wählerstimmen entfallen sind, berücksichtigt werden.
Ob dies der Fall ist, dürfte hier maßgeblich auch von der Anzahl der in einem Ausschuss zu vergebenden Sitze abhängen (vgl. § 23 Absatz 1 Satz 1 OBG). Demzufolge dürfte bei mit der Entscheidung über die Einrichtung von Ausschüssen verbundenen Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder maßgeblich zu berücksichtigen sein, ab welcher Mitgliederzahl der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit am besten gewährleistet werden kann. Freilich ist dem Beirat durch die Obergrenze von sieben Mitgliedern eine ortsgesetzliche Grenze gesetzt (vgl. § 23 Absatz 1 Satz 1 OBG).
IV.
Letztlich möchten Sie wissen, ob der Beirat in Gänze Vertrauensschutz in Bezug auf die Rechtmäßigkeit seiner Ausschüsse hat. Dafür, dass der Beirat darauf vertrauen darf, seine Ausschüsse rechtmäßig besetzt zu haben, gibt es weder im OBG noch aus allgemeinen Rechtsgedanken eine Stütze.
Dass das Beiratsmitglied, das sich nunmehr auf die rechtswidrige Besetzung des Ausschusses be-ruft, „nach Diskussion und Ablehnung seiner Änderungsvorschläge“ nicht gegen die Besetzung in der jetzigen Form gestimmt hat, führt nicht zu einer rechtmäßigen Besetzung.
Ein anderes Ergebnis dürfte auch nicht aus der Vorschrift des § 17 Absatz 3 Satz 1 OBG abzuleiten sein, wonach der Beirat bei der Besetzung mehrerer gleichartiger Wahlstellen abweichend vom grundsätzlich anzuwendenden Verfahren Sainte Laguë/Schepers etwas anderes einstimmig be-schließen kann. Unabhängig davon, dass fraglich ist, ob diese Ausnahmeregelung auch auf die Besetzung von Ausschüssen Anwendung finden kann, dürfte es hier jedenfalls an einem einstimmigen Beschluss des Beirates fehlen. Denn die Errichtung der Ausschüsse erfolgte nach Angaben des Beirates vorliegend mit einer Enthaltung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung."

Beschlüsse vom 05.03.2020

Spielplatz Auf den Conroden als Begleitmaßnahme
Der Beirat Hemelingen wünscht die Prüfung der Herstellung der im B-Plan 2306 im Jahr 2010 festgelegten und beschlossenen öffentlichen Spielplatzfläche als Spielplatz als Begleitmaßnahme zum nächsten Bauabschnitt des Gewerbegebietes Hansalinie. In den vergangenen Jahren sind diverse Neubauten im angrenzenden Bereich entstanden; viele Familien mit Kindern sind dort eingezogen. Gerade für die Kleinkinder ist ein öffentlicher Spielbereich in unmittelbarer Nähe für deren Entwicklung wichtig.
In Mahndorf werden zukünftig Erholungsflächen wegfallen, so wäre eine Begleitmaßnahme im Ortsteil für die Bürger*innen sehr sinnvoll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Spielplatz Auf den Conroden
Der Beirat Hemelingen wünscht die Herstellung der im B-Plan 2306 im Jahr 2010 festgelegten und beschlossenen öffentlichen Spielplatzfläche als Spielplatz. In den vergangenen Jahren sind diverse Neubauten im angrenzenden Bereich entstanden; viele Familien mit Kindern sind dort eingezogen. Gerade für die Kleinkinder ist ein öffentlicher Spielbereich in unmittelbarer Nähe für deren Entwicklung wichtig.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort zum Beschluss der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport:
Frau Senatorin Stahmann, die Ihr Schreiben vom 06.03.2020 gelesen hat bat mich, Ihnen folgende Stellungnahme unseres Hauses zukommen zu lassen:
Aus fachlicher Sicht ist ein Ausbau der laut Bebauungsplan ausgewiesenen Spielplatzfläche aufgrund der Nachverdichtung in den letzten Jahren und der Entfernung zum nächsten Spielplatz in diesem Bereich zu begrüßen. Die Fläche ist jedoch nicht erschlossen, so dass umfängliche vorbereitende bauliche Maßnahmen erforderlich wären, um die Fläche als Spielplatz bebauen zu können.
Der Fachdienst Spielraumförderung schätzt die Kosten für die Kampfmittel- und Archäologischen Sondierungsarbeiten, die Entsorgung von Altlasten, die Herstellung und Pflasterung von Zuwegungen, sowie umfassende Einfriedungsmaßnahmen auf ca. 150.000 €.
Aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln lässt sich die Erschließung des Geländes nicht darstellen. Der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und dem Fachdienst Spielraumförderung ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, für eine ausreichende Ausstattung mit Spielflächen im gesamten Stadtgebiet zu sorgen. Die Fläche hat daher unter Vorbehalt einer zukünftigen Finanzierbarkeit für den Stadtteil Priorität. Der Fachdienst Spielraumförderung ist weiterhin immer bestrebt, für die Herstellung von Spielflächen Drittmittel einzuwerben. Um eine Ergänzung der Spielmöglichkeiten im Stadtteil zu gewährleisten hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport zusammen mit dem Deutschen Kinderhilfswerk zudem das Gemeinschaftsprojekt „SpielRäume-schaffen“ ins Leben gerufen, um Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Ansprechpartner für das Gemeinschaftsprojekt ist der Verein SpielLandschaftStadt e.V.
Für die engagierte Debatte im Interesse der Kinder in ihrem Stadtteil bedanke ich mich.

Reinigungsintervalle auf Spielplätzen an Bedarf anpassen
Der Beirat Hemelingen fordert die zuständigen Stellen auf, die Reinigungsintervalle auf den Spielplätzen der unterschiedlichen Nutzungsintensität zu verschiedenen Jahreszeiten anzupassen. Insbesondere in den Sommermonaten reicht eine Wöchentliche Reinigung der gut frequentierten Plätze wie am Schlengpark und am Jakobsberg nicht aus.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 10.03.2020:
Öffentliche Spielplätze sind Orte, an denen das kindliche Bedürfnis nach Bewegung, Erfahrung und Entdeckung im Mittelpunkt steht. Sie sind ein wichtiger Beitrag für die motorische und kognitive Entwicklung von Kindern. Ebenso wichtig sind die Erfahrungen bei den sozialen Aushandlungsprozessen zwischen den Kindern, die durch die Kontaktaufnahme beim freien Spiel auf den Spielplätzen entsteht. Je nach Frequentierung und Saison treten Verunreinigungen auf, die nicht unmittelbar mit dem eigentlichen Nutzungszweck verbunden sind. Hier versucht der Fachdienst Spielraumförderung gemeinsam mit dem Unterhaltsträger schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen. Da Spielplätze zur eigenverantwortlichen Nutzung für die Öffentlichkeit freigegeben sind, kann es vor allem in Stadtteilen mit dichter Bebauung oder mit sozialräumlichen Herausforderungen auf vereinzelten Spielplätzen zu Nutzungen kommen, die über den eigentlichen Zweck, Kindern einen Spiel- und Erfahrungsraum zur Vergütung zu stellen, hinausgehen und damit auch zu erheblichen Verunreinigungen oder zu ordnungsrechtlich relevanten Verhalten führen. Um in diesen Fällen die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten und den Kindern das Spielen zu ermöglichen, sind gesonderte Maßnahmen notwendig, die +über die Regeltätigkeiten im Rahmen der Unterhaltung hinausgehen. Der Fachdienst Spielraumförderung ist in solchen Fällen bemüht, kurzfristig in Zusammenarbeit mit dem Unterhaltungsträger zu reagieren.
Der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und den Unterhaltungsträgern sind die Herausforderungen, unter denen einige Spielplätze hinsichtlich der Reinigung stehen bewusst. Derzeit wird eine neue Beschilderung der öffentlichen Spielplätze in Bremen geprüft, um auf unerwünschtes Verhalten aufmerksam zu machen und so unter anderem zur Vermeidung von Verunreinigungen beizutragen.
Für die engagierte Debatte im Interesse der Kinder in ihrem Stadtteil bedanke ich mich.

Zwischennutzung Kaufhunger Weg
Der Beirat Hemelingen wünscht weiterhin die Schaffung einer neuen Kita auf der jetzt brachliegenden Spielplatzfläche am Kaufhunger Weg/Kaufhunger Straße.
Da mit einer mehrjährigen Planungsphase zu rechnen ist, wünscht der Beirat eine Zwischennutzung des Geländes - soweit diese nicht einer späteren Nutzung entgegensteht. Vorgeschlagen wird u. a. eine Hundefreilauffläche; hierzu müsste eine Einzäunung erfolgen. Weitere Vorschläge könnten von der ZZZ erarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Sanierung und Verbreiterung des Radweges an der Vahrer Straße
Der Beirat Hemelingen wünscht die Sanierung und Verbreiterung des Radweges an der Vahrer Straße zwischen Einmündung Wilhelm-Wolters-Straße und Vahrer Feldweg. Durch die Verbreiterung soll die Freigabe für einen Beidrichtungsradverkehr ermöglicht werden.
Begründung: Der Radweg ist in einem schlechten Zustand, ein Beidrichtungsverkehr für Radfahrer*innen würde für Schulkinder eine erhebliche Verbesserung darstellen. Derzeit ist aufgrund der zu geringen Breite eine Zulassung für beide Richtungen nicht möglich. Durch die Zusammenführung der in naher Zukunft anstehenden Radwegesanierung und Verbreiterung könnte mit einer Baumaßnahme der Kostenaufwand für eine Verbreiterung in Grenzen gehalten werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Umbau Kreuzung Vahrer Straße / Ludwig-Roselius-Allee
Der Beirat Hemelingen wünscht einen fahrrad- und fußgängerfreundliche Überplanung und anschließenden Umbau der Kreuzung Vahrer Straße / Ludwig-Roselius-Allee.
Begründung:
1. Fahrradfahrer*innen aus der Ludwig-Roselius-Allee kommend müssen, wenn sie links in die Vahrer Straße (Richtung Sebaldsbrücker Heerstraße) einbiegen, den Überweg an der hinteren Ampel benutzen. Dabei werden sie, trotz dort angebrachter Warnampel häufig übersehen. Bei einer Regelung wie im Kreuzungsbereich Hastedter Heerstraße / Malerstraße, wo die Radfahrer in Richtung Malerstraße gemeinsam mit den linksabbiegenden PKW über die Fahrbahn geführt werden, könnte das Problem deutlich entschärft werden.
2. Die zweite problematische Stelle haben Radfahrer*innen von der Vahrer Straße aus der Vahr kommend geradeaus weiter in die Ludwig-Roselius-Allee fahrend. Dort sehen aus der Vahr kommende und rechts in die Vahrer Straße abbiegende PKW die Radfahrer*innen erst sehr spät, da der Radweg dort nicht an der Straße, sondern durch einen Grünzug geführt wird. Die Sicht auf die Radfahrer*innen ist bis kurz vor der Fahrbahn verdeckt, die PKW und die Radfahrer*innen haben kaum Zeit zu reagieren.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 28.04.2020:
Umbau Kreuzung Vahrer Straße / Ludwig-Roselius-Allee
Sehr geehrter Herr Hermening,
der Beirat Hemelingen hat am 05.03.2020 eine fahrrad- und fußgängerfreundliche Überplanung und den Umbau des Knotenpunkts Fahrer Straße / Ludwig-Roselius-Allee beschlossen. Ich kann Ihnen dazu folgende Rückmeldung geben, die mit dem ASV abgestimmt wurde.
An diesem Knotenpunkt treffen die stadtteilverbindende Achse Sebaldsbrücker Heerstr./Vahrer Str./ Bgm.-Spitta-Allee sowie die Achse Tenever/Blockdieck/Ludwig-Roselius-Allee aufeinander, die sowohl als Hauptrouten Bestandteil des Radverkehrsnetzes sowie im Lkw-Führungsnetz für den Lkw-Verkehr empfohlende Hauptstraßen sind. Am Knotenpunkt verkehren die Buslinien 21 und 25 der BSAG.
Die Ludwig-Roselius-Allee nimmt einen Großteil der Schichtwechselverkehr des Daimler Werks auf und leitet sie in das übergeordnete Netz. Dem Knotenpunkt Vahrer Str./Ludwig-Roselius-Allee fällt insbesondere in Zeiten hohen Kfz-Verkehrsaufkommens eine hohe Bedeutung zu. Beide Hauptachsen verfügen über aufeinander abgestimmte Steuerungssysteme, die die tatsächlichen Kfz-Verkehrsstärken permanent erfassen und verkehrsituativ angepasste Signalpläne über die gesamten Streckenzüge bilden können.
Nach Aufzeichnungen des Amtes für Straßen und Verkehr lässt sich der bauliche Zustand der Kreuzung bis in die 1980er Jahre zurückverfolgen und ist seither im Wesentlichen unverändert. Die Knotenpunktgestaltung würde mit dem heutigen Stand der Technik und einem Paradigmentwechsel für die städtebauliche Bemessung sicherlich zu einem anderen Ergebnis führen (z. B. Fußgängerfurten in allen Knotenarmen, Barrierefreiheit, Radverkehrsführung, Flächensparsamkeit).
Mit dem Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025 wurden Prioritäten für die Verkehrsprojekte festgelegt, die Umgestaltung des betreffenden Knotenpunkts wurde hier allerdings nicht berücksichtigt.
Aufgrund der aktuellen Projekte und Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans sind die personellen Ressourcen so begrenzt, dass eine Überplanung des Knotens daher aktuell nicht vorgesehen werden kann. Auch aus den Planungen für das neue Wohngebiet „Roselius“ (Bebauungsplan 2502) ergibt sich kein Handlungsbedarf für grundsätzliche Anpassungen am Knotenpunkt.
Im Weiteren gehe ich auf die vom Beirat angeführte Begründung des Beschlusses näher ein.
Zu Punkt 1
Im Bestand ist die westliche Querung der Vahrer Straße ausschließlich Radfahrenden vorbehalten, die hier bedingt verträglich mit dem Linksabbieger aus der Vahrer Straße Süd geführt werden. Zum Schutz der Radfahrenden ist ein Gelbblinker vorhanden, der bereits drei Sekunden vor dem einfahrenden konfligierenden Fahrzeugstrom aktiviert wird. Als weitere Sicherheitsmaßnahme beginnt die Grünphase der Radfahrenden bereits zwei Sekunden vor der Grünphase der Kraftfahrzeuge. Die Steuerung der Lichtsignalanlage entspricht den geltenden Richtlinien. Auf Nachfrage beim Senator für Inneres waren die Verkehrsunfallzahlen zwischen querendem Radverkehr über die Vahrer Straße und linksabbiegenden Kraftfahrzeugen aus der Vahrer Straße über die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 unauffällig.
Im o. g. Beschluss des Beirats Hemelingen wird eine Signalisierung der Radfahrenden analog zum Knotenpunkt Hastedter Heerstr./Malerstr. Gefordert. Beim Vergleich der Kreuzungen wird deutlich, dass sowohl Geometrie als auch zu berücksichtigende Verkehrsarten (insbesondere kreuzende Straßenbahn) unterschiedlich sind. Die jeweiligen Grundabläufe der Steuerungen unterscheiden sich grundlegend in der Anzahl der geschalteten Phasen. Die höhere Phasenanzahl am Knoten Hastedter Heerstr./Malerstr. Bewirkt geringere Freigabezeiten und höhere Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden. Eine Auswertung der maximalen Wartezeit der Radfahrenden ergab, dass hier Wartezeiten von bis zu 90 Sekunden auftreten. Wohingegen Radfahrende am Knoten Vahrer Str./Ludwig-Roselius-Allee derzeit nur maximal 50 Sekunden warten müssen. Mit der der aktuellen Steuerung können zudem nahezu alle ankommenden Verkehrsteilnehmer in der jeweiligen Grünzeit weitergehen/-fahren.
Eine, wie vom Beirat angeregte, Veränderung der Phaseneinteilung bewirkt eine Erhöhung der Wartezeit um 14 Sekunden für die meisten Verkehrsteilnehmenden (inkl. Rad-und Fußverkehr). Mit dieser Maßnahme verschlechtert sich die Gesamtleistungsfähigkeit des Knotens mit dem Resultat, dass die zur Verfügung stehenden Grünzeiten für Kraftfahrzeuge im Verkehrsspitzenstunden dann nicht mehr ausreichend sein werden, um eine Rückstau gegen Ende der Freigabezeit zu vermeiden.
Aus signaltechnischer Sicht wird aus den zuvor genannten Gründen von einer Änderung der bewährten Phasenabfolge abgeraten.
Zu Punkt 2
Aufgrund der abgesetzten Führung des Geh- und Radwegs sind die Sichtverhältnisse zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und querendem Fuß- und Radverkehr ungünstig. Insbesondere der Grünbewuchs trägt dazu bei, dass abbiegende Fahrzeugführer*innen die betreffende Furt erst spät einsehen können. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde daher im Jahr 2013 ein warnender Gelbblinker nachgerüstet.
Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine sichtverbessernde Maßnahme durch Auslichten bzw. großzügigen Rückschnitt der vorhandenen Grünfläche zu empfehlen und wurde von mir entsprechend mit dem Umweltbetrieb Bremen vereinbart.

Fahrradbügel Heinrich-Hagens-Straße/Oesselmannstraße
Der Beirat Hemelingen wünscht die Aufstellung Fahrradbügeln im Stadtteil und stimmt einer Finanzierung aus dem Verkehrsbudget des Beirates zu.
1. In der Oesselmannstraße vor und hinter der Einmündung Heinrich-Hagens-Straße
2. In der Heinrich-Hagens-Straße am T-Ende rechts.
Es gibt vor Ort einen Mangel an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die Häuser grenzen häufig direkt an den Bürgersteig, so dass s keine Abstellmöglichkeiten von Rädern in Vorgärten vorhanden ist. Um die Grünanlagen zu schonen, sollen dort alternative Abstellmöglichkeiten geschaffen werden. Durch die Positionierung in der Oesselmannstraße wird zudem die Einsehbarkeit aus der Heinrich-Hagens-Straße verbessert, da dort bisher häufig regelwidrig PKW direkt an der Einmündung geparkt werden. Die Standorte sind bereits mit dem ASV abgestimmt und sind umsetzungsfähig.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Piktogramm Tempo 30 Einmündung Klausstraße
Der Beirat Hemelingen wünscht die Aufbringung eines Tempo 30 Piktogramms in der Hemelinger Rampe Höhe Einmündung Klausstraße und bekräftigt damit seinen Beschluss vom 08.01.2020.
Der Beirat wünscht weiterhin die Umsetzung dieser Maßnahme und stimmt dafür einer Vergabe von Mittel aus dem Verkehrsbudget des Beirates zu.
Begründung: Am Ende der Straße „Hemelinger Rampe“ sind diverse Neubauten entstanden. Die neuen Bewohner*innen haben die Tempo 30 Zone noch nicht verinnerlicht, daher kommt es aus Sicht von Anlieger *innen vermehrt zu Geschwindigkeitsübertretungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Poller Wilhelm-Wolters-Straße
Der Beirat Hemelingen wünscht einen Schutz der Bäume in der Wilhelm-Wolters-Straße vor parkenden PKW, die u.a. durch Bodenverdichtung die Bäume im Straßenbegleitgrün schädigen.
Auf Grundlage der vom Umweltbetrieb Bremen eingereichten Kostenschätzung stimmt der Beirat einer Finanzierung der Poller und Schutzbügel aus dem Verkehrsbudget des Beirates zu.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Globmittelantrag Stadtteil-Stiftung Hemelingen: Bürgerbrunch
Beantragt: 2.500 €; Beschlussempfehlung: 2.500 €
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Globalmittelantrag Bürgerhaus Mahndorf: Erhalt der Zugänglichkeit des öffentlichen Kopier- und Faxgerätes im Bürgerhaus Mahndorf, sowie Verbesserungen im Brandschutz
Beantragt: 6.000 €, Beschlussempfehlung: 6.000 €
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (14 Ja-Stimmen,0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Beschlüsse vom 06.02.2020

Einzäunung der geplanten Hundefreilauffläche am Mahndorfer See
Der Beirat Hemelingen erneuter seinen Beschluss vom 07.11.2019 zur Anlegung einer Hundefreilauffläche am Mahndorfer See. Der Beirat hält es weiterhin zum Schutz und für das Wohlbefinden der Badegäste für notwendig, den Hundebereich durch einen Zaun abzugrenzen.
Auch für die Hundehalter*innen führt dies zu entspannteren Freilaufzeiten, denn ohne Zaun können die Tier ungehindert in andere Grünbereich und den Badebereich
vordringen. In Grünanlagen sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen - Probleme wären damit vorprogrammiert.
Ein Umzäunung wird daher für alle Hundefreilaufflächen gefordert; bei der ersten Fläche im Stadtteil Sebaldsbrück hinter der Rennbahn wurden damit sehr gute
Erfahrungen gemacht.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 25.06.2020:
Beschluss des Beirates Hemelingen vom 6. Februar 2020- Einzäunung einer geplanten Hundefreilauffläche am Mahndorfer See
Sehr geehrter Herr Hermening,
sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht des Ressorts wird weiterhin die Errichtung eines Zaunes an der vorgeschlagenen Stelle als nicht zwingend erforderlich angesehen. Der Bereich ist bereits durch seine Lagegunst gut abgetrennt vom übrigen Badegeschehen, sodass es für Erholungssuchende, die keinen Kontakt zu Hunden wünschen, unproblematisch ist, den See ungestört nutzen zu können.
Ziel des Ressorts ist es, möglichst viele Möglichkeiten für den Hundefreilauf im Stadtgebiet anbieten zu können. Vor dem Hintergrund, dass für die Errichtung und die Unterhaltung von Hundefreilaufan-lagen nicht über ein eigenständiges Budget verfügt werden kann, diese also aus dem allgemeinen Budget für öffentliche Grünflächen finanziert werden müssen, darf der Kostenfaktor bei der Errichtung von Zaunanlagen nicht unberücksichtigt bleiben. Für die Fläche am Mahndorfer See würde die gewünschte Umzäunung nach sehr vorsichtiger Schätzung mindestens 15.000 Euro kosten.
Dieses Geld stünde dann nicht mehr für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen am öffentlichen Grün zur Verfügung. Auch deswegen sollten Hundefreilaufwiesen nur dann abgezäunt werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit unabdingbar ist und zudem im Ort keine Alternativen vorliegen. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich hierbei nicht auf die Verhinderung jeglicher denkbaren Belästigungen durch Hunde. Die Verantwortung über das Verhalten des Tieres verbleibt weiterhin und uneingeschränkt beim Tierhalter. Es gilt also: Wer sein Tier nicht kontrollieren kann, darf es auch nicht von der Leine nehmen.
Zukünftig gilt im Übrigen nicht mehr uneingeschränkt, dass in öffentlichen Grünanlagen ganzjährig Hunde an der Leine zu führen sind. So ist eine Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung in Vorbereitung, wonach dann SKUMS einvernehmlich mit den Beiräten in Grünanlagen einzelne Flächen für den ganzjährigen Hundefreilauf bestimmen kann. Diese Flächen müssen klar ab-gegrenzt, aber nicht zwingend abgezäunt sein.
Ich fände es außerordentlich bedauerlich, wenn die Möglichkeit eines Hundestrandes mit Wasserzugang in Mahndorf nicht wahrgenommen werden könnte. Daher schlagen wir erst einmal einen „Probebetrieb“ von einem Jahr ohne Zaun vor. Im Anschluss würden wir gemeinsam die Situation neu bewerten. Leider war die vom Ortsamt eingebrachte Idee, einen Zaun mit finanzieller Unterstützung eines in Hemelingen ansässigen Unternehmens errichten zu lassen, nicht erfolgreich. Sollten Ihnen weitere Möglichkeiten einfallen, wie abgezäunte Hundefreifläufe nicht zu Lasten der Pflege öffentlicher Grünanlagen gehen könnten, nehmen wir diese gerne auf.

Ausschluss von Freiluftpartys am Hemelinger See
Der Beirat Hemelingen schließt die Flächen um den Hemelinger See für die Veranstaltung von Freiluftpartys aufgrund der am Hemelinger See genehmigten Veranstaltung "Die Komplette Palette" für das Jahr 2020 aus.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen,. 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung]

Ausstattung der KOP's im Stadtteil Hemelingen mit Mobiltelefonen
Der Beirat Hemelingen fordert den Senator für Inneres auf, die KOP's im Stadtteil Hemelingen zeitnah mit modernen Mobiltelefonen auszustatten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen]

Antwort des Senator für Inneres vom 03.04.2020:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Beschluss des Beirates Hemelingen vom 06.02.2020, die KOPs im Stadtteil Hemelingen zeitnah mit modernen Mobiltelefonen auszustatten, nehmen ich wie folgt Stellung.
Derzeit versehen sechs Kontaktpolizisten (KOP’s) ihren Dienst in Hemelingen. Neben der standardmäßigen Einzeldienstausrüstung, u. a. mit einem Funkgerät, erhalten die KOP’s ebenfalls ein Handy mit Foto-Funktion für ihre Streifentätigkeit sowie die Möglichkeit des Zugriffs auf weitere Digitalkameras der Dienststelle.
Grundsätzlich wird die perspektivische Ausstattung aller KOP’s der Polizei Bremen mit Smartphones befürwortet. Allerdings wurde in der Polizei Bremen aus haushälterischen Gründen entschieden, eine regelmäßige Ausstattung weiterer Funktionsgruppen, somit auch der KOP’s, wurde daher abgesehen.
Nach Beschlussfassung über den Haushalt 2020/2021 wird geprüft, ob die Beschaffung von mobilen Endgeräten ausgeweitet werden kann.

Radfahr-Premiumroute von Bremen-Hemelingen bis zur Tiefer, Ecke Altenwall vom 21.01.2020

Radfahr-Premiumroute von Bremen-Hemelingen bis zur Tiefer, Ecke Altenwall
Seit 2014 ist es erklärtes politisches Ziel, zwischen Bremen-Mahndorf und Bremen-Nord eine Premiumroute für Radfahrende zu bauen. Mehr Menschen sollen mit dem Fahrrad komfortabler, schneller und sicherer an ihren Arbeitsplatz, zur Ausbildung, zu Sport- und Freizeitaktivitäten und zum Einkaufen kommen.
Die Beiräte Mitte, Östliche Vorstadt und Hemelingen fordern daher ein konkretes Planungskonzept aus dem hervorgeht, wann die einzelnen Streckenabschnitte geplant und realisiert werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass Abschnitte mit geringem Aufwand zügig umgesetzt und Abschnitte, die einen längeren Planungsaufwand haben, jetzt angeschoben werden. So kann sichergestellt werden, dass die Premiumroute noch in dieser Legislaturperiode realisiert wird, zeitgleich wenn auch Achim seinen Radweg eröffnet.
Beschluss:
Die Beiräte Hemelingen, Östliche Vorstadt und Mitte fordern daher die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung & Wohnungsbau auf:
1. Die Radfahr-Premiumroute von Bremen-Mahndorf in die Innenstadt noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen
2. Dafür sind nicht nur die investiven Mittel, sondern auch die dafür erforderlichen Personalressourcen bereitzustellen
3. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird gebeten, bis zum 31.05.2020 den Beiräten ein Konzept vorzulegen, aus dem der aktuelle Planungsstand und die weiteren Umsetzungsschritte für den jeweiligen Streckenabschnitt hervorgehen, vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse. Bei dem Konzept ist zu berücksichtigen, dass Abschnitte mit geringem Aufwand zügig umgesetzt und Abschnitte, die einen längeren Planungsaufwand haben, jetzt angeschoben werden.
Der Beschluss wurde in den drei Beiräten einzeln abgestimmt und einstimmig angenommen

Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.07.2020:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in der Sitzung der Beiräte Mitte, Östliche Vorstadt und Hemelingen am 21. Januar 2020 zugesagt, teile ich Ihnen mit, wie das Projekt Radpremiumroute D.15 strukturiert und umgesetzt werden soll. Änderungen in der Projektstruktur sind möglich in Verbindung mit der Fortentwicklung des Projekts. Weitere Personalaufstockungen werden auf Basis des beschlossenen Haushalt 2020 vorbereitet.
Ziel ist es, die Umsetzung dieser Radpremiumroute in der laufenden Legislaturperiode zu erreichen.
Vorrangig sollen Lückenschlüsse in den Abschnitten, die heute für den Radverkehr aufgrund des Fahrbahnbelags, Querschnittsbreite etc. nicht attraktiv sind, umgesetzt werden, um eine durchgängige Qualität zu erhalten.
Der aktuelle Planungsstand basiert auf der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017. Grundlage für die Umsetzung ist der Beschluss der Deputation für Umwelt., Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) vom 19. April 2018 zur VEP Maßnahme D.15: Radpremiumroute Bremen-Nord – Innenstadt - Hemelingen Sachstand der Abstimmung und Schritte zur Umsetzung (siehe Anlage).
Im Juli wird die Fahrradstraße im Ortwisch in Hemelingen umgesetzt. Die Abstimmung zwischen ASV und Beirat dazu erfolgte bereits in 2019. Die Planungen für den Wallring einschließlich Doventor sind bereits in 2019 gestartet worden. Die Radverkehrsanlagen im Steffensweg werden im Zuge der Baumaßnahmen von hanseWasser auf Premiumroutenstandard ausgebaut.
Darüber hinaus sollen in 2020 folgende Abschnitte bearbeitet werden:
 Lange Reihe
 Osterdeich vom Altenwall bis zur Franz-Böhmert-Straße
 Alter Postweg bis Grete-Stein-Straße
 Eppenhainer Straße bis Bahnhof Mahndorf
Folgende Abschnitte sollen in 2021 bearbeitet werden:
 Utbremer Grün
 Osterdeich ab Franz-Böhmert-Straße bis zur Ecke Föhrenstraße/ Alter Postweg
 Dietrich-Wilkens-Straße bis Nauheimer Straße/ Hermann-Osterloh-Straße
Das Projekt wird durch eine Lenkungsrunde und eine Koordinierungsrunde gesteuert.

Beschlüsse vom 14.01.2020

Abbau der Grünpfeile
Der Fachausschuss Bau, Klimaschutz und Verkehr fordert den Abbau der Grünpfeile für Rechtsabbieger im Stadtteil Hemelingen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 22.01.2020:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezugnehmend auf den Beschluss des Fachausschusses "Bau, Verkehr und Klimaschutz" vom 14.01.2020 nehme ich zur Thematik "Abbau der Grünpfeile" für Rechtsabbieger im Stadtteil Hemelingen wie folgt Stellung:
nach erfolgter Prüfung des Sachverhalts kann der Aufforderung zum generellen Abbau der Grünpfeile für Rechtsabbieger im Stadtteil Hemelingen nicht gefolgt werden.
Begründung:
Im Zuge des Verfahrens zur Anordnung von Grünpfeilen wurden die Standorte unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten geprüft. In Bezug auf die hier in Rede stehenden Grünpfeile an diversen Signalanlagen (Zeichen - 720 der Straßenverkehrsordnung) sind bis zum aktuellen Zeitpunkt keine Stellen bekannt, an denen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist oder es zu signifikanten Gefährdungssituationen gekommen ist. Sofern dem Amt für Straßen und Verkehrs (ASV) in dieser Hinsicht etwaige Erkenntnisse vorliegen, kommt das ASV kraft behördlichen Auftrags auf den Fachausschuss zu, um über den Abbau einzelner entsprechender Verkehrszeichen Konsens zu erzielen, wie dies auch bei ähnlich gelagerten Fällen das übliche Verfahren darstellt.
Da dem ASV, wie bereits erwähnt, keine objektiv nachvollziehbaren Gründe bekannt sind, die eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung mit dem Ziel einer Rücknahme der aus dem Verkehrszeichen 720 - StVO resultierenden Verkehrsregelungen rechtfertigt und auch der Polizei Bremen keine belegbaren Daten zu Verkehrsgefährdungen und Unfallschwerpunkten an diesen Örtlichkeiten vorliegen, komme ich zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Rücknahme der Grünpfeile in dem Stadtteil Hemelingen derzeit nicht vorzunehmen ist.
Sollten dem Fachausschuss Erkenntnisse über konkrete Verkehrsgefährdungen vorliegen, bitte ich um Mitteilung.

Beschlüsse vom 09.01.2020

Bekämpfung von Schädlingen
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin f. Gesundheit auf, im Land Bremen ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um dem Gesundheitsamt und anderen beteiligten Fachbehörden wie Ordnungsamt, Bauordnung und Polizei, eine rechtliche Handhabe zur Anordnung und Durchsetzung der Bekämpfung von Schädlingen auf Privatgrundstücken und in Häusern zu schaffen.
Begründung:
Bisher beschränken sich die Möglichkeiten überwiegend auf Aufforderungen an Eigentümer: Erst bei seuchenhygienischen Feststellungen kann energischer eingeschritten werden. Andere Bundesländer haben bereits weitreichende Regelungen, die auch in Bremen übernommen und zu frühzeitigen Interventionen führen sollten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Verlängerung der Mittelinsel Hastedter Osterdeich
Der Beirat Hemelingen beschließt die Übernahme der Kosten der baulichen Verlängerung der Mittelinsel Hastedter Osterdeich nach den vom Amt f. Straßen und Verkehr vorgelegten Planungen aus dem Verkehrsbudget des Beirates.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr vom 28.01.2020:
Veranlassung
Das Amt für Straßen und Verkehr beabsichtigt in Bremen-Hemelingen, gemäß dem
Maßnahmenkatalog zum Stadtteilbudget 2018 des Ortsamtes Hemelingen die vorhandene
Mittelinsel zwischen der Drakenburger Straße und der Malerstraße zu verlängern, um das
Linksabbiegen aus der Drakenburger Straße und vom gegenüberliegenden Restaurant
„Paulaner“ auf den Hastedter Osterdeich zu unterbinden.
Aktueller Zustand
Der Hastedter Osterdeich ist eine Hauptverkehrsstraße. Die durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke (DTV) liegt in diesem Abschnitt bei 15.200 Kfz/Tag mit einem
Schwerverkehrsanteil von 2,5% (Quelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Verkehrsmengenkarte 2010). Die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Auf der Seite des Wohngebietes befindet sich
angrenzend an die Fahrbahn ein Gehweg. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich
ein Geh- und Radweg, teilweise straßenbegleitende Grünflächen.
Die Drakenburger Straße ist eine Wohnstraße (Tempo 30-Zone), die lediglich nach Süden in
Richtung Weser befahren werden darf. Es befindet sich beidseitig ein Gehweg, auf dem
aufgesetztes Parken stattfindet.
Sowohl die Drakenburger Straße als auch der Hastedter Osterdeich sind asphaltiert. Auf der
Seite des Wohngebietes sind am Fahrbahnrand, ab der Drakenburger Straße in Richtung
Innenstadt Stellplätze markiert. Östlich der Drakenburger Straße (Richtung stadtauswärts)
befindet sich die Kreuzung Hastedter Osterdeich / Malerstraße. Die Spuraufteilung, zwei
Linksabbiegestreifen sowie ein Geradeausfahrstreifen beginnen bereits westlich der
Drakenburger Straße. Eine Mittelinsel, die die beiden Fahrtrichtungen auf dem Hastedter
Osterdeich trennt, endet aber bereits östlich der Drakenburger Straße. Aus der Drakenburger
Straße darf nur nach rechts (stadteinwärts) auf den Hastedter Osterdeich abgebogen werden.
Die Fahrbahnbreite der Hastedter Osterdeich beträgt in Höhe des Endes der Mittelinsel ca.
19 m und westlich der Drakenburgstraße (Beginn Stellplätze) ca. 15 m.
Planung
Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll das bereits vorhandene Verbot des Linksabbiegens
von der Drakenburger Straße stadtauswärts und der Grundstücksüberfahrt des Restaurants
„Paulaner“ (Haus Nr. 230) stadteinwärts auch baulich umgesetzt werden.
Hierfür soll die vorhandene Mittelinsel, die derzeit kurz vor der Drakenburger Straße endet,
verlängert werden. Aus Kostengründen wurde eine bauliche Verlängerung der vorhandenen
Insel vom Beirat Hemelingen verworfen.
Um den Verkehr auf dem Hastedter Osterdeich möglichst wenig einzuschränken ist aber eine
schmale Lösung erforderlich. Deshalb ist vorgesehen auf einer Länge von ca. 24 m hinter der
Mittelinsel eine Fahrbahntrennung mittels Leitborden (in weiß) und Leitbaken herzustellen.
Dabei werden die Leitborde in der vorhandenen Asphaltfahrbahn verankert. Alle 1 m bis 2 m
werden Leitbaken (bzw. -fahnen) auf die Leitborde gesetzt.
Die Breite der Leitborde beträgt ca. 0,30 m und die Gesamthöhe der geplanten
Fahrbahntrennung ca. 0,80 m. Beidseitig wird eine Längsmarkierung vorgesehen.
Die vorhandenen Fahrstreifen werden nur geringfügig eingeschränkt. Auf der stadtauswärtigen
Seite wird die Breite des inneren Linksabbiegestreifen in Höhe der Verlängerung auf 3 m
verringert. Auf der stadteinwärtigen Seite wird lediglich die verbleibende Fahrstreifenbreite
zwischen dem markierten Stellplatz und der Verlängerung auf ca. 4 m, statt ca. 4,20 m
eingeengt. Das Rechtsabbiegen aus der Drakenburger Straße in den Hastesdter Osterdeich
wird für das 3-achsige Bemessungsfahrzeug der Stadtreinigung Bremen weiterhin
gewährleistet.

Aufbringung eines Tempo 30 Piktogramms Einmündung Klausstraße
Der Beirat Hemelingen wünscht die Aufbringung eines Tempo 30 Piktogramms in der Hemelinger Rampe, Höhe Einmündung Klausstraße.
Begründung:
Am der Straße Hemelinger Rampe sind diverse Neubauten entstanden, die neuen Bewohner*innen haben die Tempo 30 Zone noch nicht verinnerlicht, daher kommt es aus Sicht der Anlieger vermehrt zu Geschwindigkeitsübertretungen. Von den Wünschen der Bürger*innen dort für Verbesserungen zu sorgen ist nach Absprache mit dem Amt f. Straßen und Verkehr nur das Piktogramm möglich.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Poller in der Hemelinger Heerstraße
Der Beirat Hemelingen wünscht die Aufstellung von Pollern zum Schutz der Bäume und des Straßenbegleitgrüns in der Hemelinger Heerstraße, entsprechend des Kostenvoranschlages des Umweltbetriebes vom 17.12.2019.
Der Beirat stimmt einer Finanzierung der Maßnahme auf Sem Verkehrsbudget des Beirates zu.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort Umweltbetrieb Bremen vom 14.01.2020:
Die Poller in der Hemelinger Heerstraße werden sehr zeitnah aufgestellt

Zeitnahe Ersatzlösung Recyclingstation
Der Beirat Hemelingen fordert eine zeitnahe Ersatzlösung für die weggefallene Recyclingstation am Weserpark. Für die Bürger*innen des Stadtteils Hemelingen, vor allem aus den Ortsteilen Mahndorf und Arbergen, ist die Entfernung zum Standort Oberneuland ebenso wie zu den Recyclingstationen Hemelingen und Hulsberg nicht zumutbar.
Inhaltlich schließt sich der Beirat Hemelingen dem Beschluss des Beirates Osterholz vom 09.12.2019 an. die in Prüfung befindlichen Flächen in Osterholz und im Bereich "Zum Panrepel" (Mahndorf) würden auch den Wünschen der Bürger*innen unseres Stadtteils entsprechen.
Bis dahin sollen für die Übergangszeit die Öffnungszeiten in der Recyclingstation Hemelingen von Montag bis Samstag wie am Weserpark bis 20 Uhr erweitert werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

Antwort der Bremer Stadtreinigung vom 16.03.2020:
Sehr geehrter Herr Hermening,
gerne möchten wir diese Gelegenheit zum konstruktiven Informationsaustausch mit Ihnen als Vertreter der Bürger*innen Ihres Stadtteils nutzen. die Bremer Stadtreinigung (DBS) ist als Anstalt des öffentlichen Rechts Betreiberin der Recycling-Stationen, daher wurde Ihre Anfrage an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Beantwortung an uns weitergeleitet.
Im Vorfeld der folgenden Ausführungen möchten wir Ihnen versichern, dass wir als kommunales Unternehmen größtes Interesse an einer transparenten und bedarfsorientieren Lösung haben.
Wir bedanken uns für Ihre Stellungnahme und bedauern die Irritationen, die durch die Schließung der Recycling-Station Weserpark entstanden sind. Wir möchten an dieser Stelle jedoch noch einmal betonen, dass die Schließung der Recycling-Station nicht von uns geplant war. Nach Vorlage des Gutachtens (Arbeits- und Gesundheitsschutzbedingungen werden nicht eingehalten) und Abwägung aller Interessen mussten wir uns jedoch kurzfristig für diesen Schritt entscheiden. Die Gründe sind dem Beirat Osterholz in verschiedenen Schreiben sowie in der Beiratssitzung am 09.12.2019 ausführlich dargelegt. Besonders kritisch sind dabei die nicht ausreichenden Soz8ialräume zu bewerten. Zur Beseitigung dieses Mangels wäre eine Betriebsflächenerweiterung notwendig gewesen, welche jedoch laut Aussage des Centermanagements nicht möglich ist, da die Flächen anderweitig verplant sind. auch die übergangsweise Wiedereröffnung der RS Weserpark mit einem reduzierten Entsorgungsangebot wurde von uns geprüft. Auch hier sind die gesetzlichen Vorschriften bindend und können nicht durch ein reduziertes Service-Angebot ausgehebelt werden. Senatorin Dr. Schaefer hat persönlich mit der Center-Managerin vom Weserpark gesprochen, um die Möglichkeit von Alternativflächen dort auszuloten. Im Ergebnis ist leider festzustellen, dass es aktuell keine geeignete und verfügbare Fläche auf dem Weserpark-Gelände gibt.
Umso mehr freuen wir uns mitteilen zu können, dass die Planungen für eine Verbesserung der Zufahrtssituation zur Recycling-Station Oberneuland und für die Nutzung von Reserveflächen an diesem Standort bereits fortgeschritten sind. Notwendige bauliche Maßnahmen sind mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt, derzeit werden Gespräche mit dem Deichverband, einem Architekten sowie mit Baufirmen geführt. Bezüglich der Zufahrtsituation wurde bereits ein großes Schlagloch im Einfahrtsbereich saniert: Mit dem Amt für Straßen und Verkehr (ASV) erfolgte am 15.01.2020 ein Vor-Ort-Termin zur Umsetzung einer Parkverbotsbeschilderung im Bereich der Zufahrt, um eine kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation zu erzielen. Das ASV hat bereits eine Anhörung durchgeführt, die unter anderem das Ortsamt Oberneuland sowie die Polizei einbezieht. Entsprechende Stellungnahmen werden bis Anfang März erwartet. Darüber hinaus ist auch eine Erweiterung des Serviceangebots auf der Recycling-Station Oberneuland geplant. Wir gehen davon aus, dass die baulichen Maßnahmen im Frühsommer 2020 abgeschlossen werden. Eine kurzfristige Ausweitung der Öffnungszeiten für die Standorte Oberneuland und Hemelingen ist aus betrieblichen Gründen leider nicht möglich. Das Thema Öffnungszeiten ist jedoch Gegenstand des "Entwicklungsplans Recycling-Stationen 2024" und wird standortübergreifend geprüft.
Unsere Zielsetzung beim Thema Recycling-Stationen in Bremen
Aktuell erarbeitet das DBS einen umfassenden "Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024". Die Anforderungen an RS verändern sich laufend. Dabei gibt es verschiedene Perspektiven, die Verwertungsquoten, Kunden- und Containerlogistik, Arbeitsbedingungen, Serviceangebote, Kundenfreundlichkeit zu berücksichtigen. Eine eigens gegründete Arbeitsgruppe der DBS beschäftigt sich mit Analysen der derzeitigen Situationen, aktuellen Trends und möglichen Optimierungen. Dabei wird sie vom Beratungsunternehmen "Econum" unterstützt. Die Ergebnisse des Projekts werden dann im Verwaltungsrat der DBS, mit der Politik und mit den Beiräten kommuniziert und abgestimmt. Von Seiten der DBS ist hier ein aktiver und transparenter Dialog mit allen Institutionen geplant.
Perspektiven für den Bremer Osten
Im Zusammenhang mit dem "Entwicklungsplan Recycling-Stationen 2024" sehen wir auch in verschiedenen vorgeschlagenen Standorten mögliche Alternativen für eine moderne Recycling-Station im Bremer Osten und prüfen diese vor dem Hintergrund der notwendigen Anforderungen. Für das Grundstück "Zum Falsch" haben wir inzwischen die Rückmeldung erhalten, dass das Grundstück für eine Nutzung als Recycling-Station nicht zur Verfügung steht. Der Grund: Die Firma Müller und Bremermann strebt eine wohnwirtschaftliche Nutzung der Fläche an. Auch die Nutzung von Teilflächen kommt daher in nicht Frage. Die Wirtschaftsförderung Bremen hatte auf unsere Anfrage vorab auch eine Grundstücksfläche im Gewerbegebiet Bremer Kreuz (Malthusstraße) vorgeschlagen und mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen. Das Grundstück steht jedoch ebenfalls nicht zur Verfügung. Das Grundstück in der Straße "Nußhorn" und eine möglicher Flächenzuschnitt für die Realisierung einer modernen RS wird im Auftrag der DBS von Immobilien Bremen geprüft. auch eine vom Beirat Osterholz vorgeschlagene Fläche bei der Straße "An Krietes Park" als möglicher Standort für den Neubau einer Recycling-Station wurde in die Prüfung aufgenommen. Allerdings hat unsere Nachfrage bei der Wirtschaftsförderung Bremen ergeben, dass das Grundstück geteilt werden soll und eine Teilfläche von ca. 1800 qm als Naturschutzfläche ausgewiesen werden soll. Die verbleibende Teilfläche von ca. 2400 qm ist für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben vorgesehen.
Im weiteren Umfeld wird von Immobilien Bremen auf unseren Wunsch auch eine Fläche in der Hemelinger Heerstraße / Sporterweiterungsfläche Bezirkssportanlage Hemelingen geprüft. Zudem stehen wir im engen Austausch mit Immobilien Bremen und der Wirtschaftsförderung Bremen, um weitere Möglichkeiten zu erörtern. Die DBS hält Sie bezüglich auf dem Laufenden.
Parallel zu den o. g. Aktivitäten prüfen wir derzeit auch Möglichkeiten zur Realisierung einer temporären Gartenabfallannahme im Stadtteil und sind derzeit auf der Suche nach geeigneten Grundstücken. Wir erwarten hierzu Ende März erste Ergebnisse und werden Sie zeitnah darüber informieren. Gerne nehmen wir für die Einrichtung einer temporären Gartenabfallannahme auch Vorschläge aus dem Beirat an und stehen für einen Austausch zur Verfügung.
Was können wir gemeinsam bewegen?
Wir meinen, das Entsorgungsangebot für eine Vielzahl von Wertstoffen in Bremen ist leistungsstark und serviceorientiert. Papier, Pappe und Gelbe Säcke können im Rahmen der Straßensammlung 14-tägig "direkt vor der Haustür" zur Entsorgung bereitgestellt werden. Für die Entsorgung von Papier und Pappe und für die Entsorgung von Gelben Säcken können auch Tonnen genutzt werden. Die Auslieferungen und Nutzung dieser Gefäße ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Für die Entsorgung von Glas und Textilien sind die wohnortnahmen Containerplätze vorgesehen, die auch häufig mit Containern für die Erfassung von kleinen Elektrogeräten ausgestattet sind.
Im Bereich Containerplätze können zukünftig durch die Einrichtung zusätzlicher Standorte in einem engen Dialog mit Ihnen auch Verbesserungen erzielt werden.
Ihr Interesse vorausgesetzt, stehen wir zeitnah für den Austausch zur Verfügung.

Durchführung Planungskonferenz KiTa
Der Beirat Hemelingen beschließt im Januar 2020 eine Planungskonferenz KiTa nach §8 Abs. 1 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung (16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)