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Abfall richtig entsorgen

Anwohnerparken

Informationen zum Anwohnerparken
- Anträge auf Bewohnerparken sind zunächst an das Ortsamt bzw. den Beirat weiterzuleiten.
- Der Beirat hat ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten.
- Es handelt sich um ein System, bei dem öffentliche Parkplätze zu bestimmten Zeiten ausschließlich für Anlieger mit einem entsprechenden Ausweis reserviert werden.
- Ziel des Bewohnerparkens ist es, „Dauer-Fremdparker“, deren abgestellte Autos regelmäßig bestimmte Wohnstraßen verstopfen, bewusst aus dem Gebiet fernzuhalten.
- tagsüber maximal die Hälfte und nachts 75 Prozent der vorhandenen Parkplätze aus-schließlich für Anwohner mit entsprechenden Berechtigung zu reservieren
- Parkautomaten
- im Quartier hoher Parkdruck vorherrschend
- für jedes im Quartier angemeldete Auto (theoretisch) ein legaler Parkplatz vorhanden
- Problem: illegale aber geduldete/funktionierende Parkplätze werden beseitigt
- Kosten: ca. 30 € oder 50 € für Parkberechtigung für 1 bzw. 2 Jahr(e)
- Wohnsitz im entsprechenden Gebiet
- kein privater Stellplatz in zumutbarer Entfernung von 400 m vorhanden
- pro Bewohner nur eine Berechtigung
- Gewerbetreibende: 88,50 € pro Jahresgenehmigung
- Handwerkergenehmigung bei Arbeiten am/im Haus
- Für Gäste: Besucher-Tageskarten (hinter Windschutzscheiben zu legen)
- Kein Anspruch auf Parkplatz (--> keine Lösung, wenn eigene Bewohner bereits alle Parkplätze in Anspruch nehmen)
- nur in räumlich umrissenen Gebiet einzurichten
- Verdrängungseffekte der Dauerparker in benachbarte Gebiete
- Die Einführung des sog. „Bewohnerparkens“ richtet sich nach den Grundlagen des § 45 Abs. 1b StVO, wonach dies zwar grundsätzlich unter Bedingungen möglich ist,
allerdings nicht der Zielerfüllung einer strikteren Trennung der einzelnen Verkehrsarten bzw. Verkehrs-teilnehmer dient und auch nicht für einzelne Straßen zur
Anwendung kommt, sondern nur für klar umgrenzte Gebiete. Zudem ist hier die Beteiligung aller Bewohner eines solchen Gebietes, sowie die Zustimmung zu einem
solchen Vorhaben von einer deutlichen Mehrheit erforderlich. Zumeist findet ein solches Vorhaben bereits seine Grenzen in dem Umstand, dass dadurch bis zur Hälfte
der bisher genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge entfallen.
- Ein Umbau der Fahrbahn ist ebenfalls nicht in dem Maße zu realisieren, wie es auf den ersten Blick den Anschein zu erwecken vermag, da die meisten Straßenzüge der
Stadtgemeinde Bremen, die nicht über eine asphaltierte Fahrbahnfläche verfügen in einem sog. Pflaster-kataster festgesetzt sind, welches vorsieht, dass aus
stadtplanerischen Gründen ein Erhalt des Großpflasters der Vorrang eingeräumt wird.
- Die Straßenverkehrsbehörde kann gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten „ für Bewohner
städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel “ treffen.
- Die Anordnung von Bewohnerparken ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner
regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Als
zumutbar gilt dabei eine Entfernung bis zu 400 m.
- Voraussetzung für die Einführung ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Beirats.

Begrünungsortsgesetz & Pflanzenliste

Gesetzestext Begrünungsortsgesetz:
Neufassung Begrünungsortsgesetz vom März 2023 (pdf, 274.8 KB)

Liste der empfohlenen Pflanzen für die Stadtgemeinde Bremen:
Pflanzenliste (pdf, 58 KB)

Bürgerinformationsveranstaltung zu Lärmschutzmaßnahmen Stolzenauer Straße

Nachstehend können Sie die Präsentationen, die am 22.08.2019 im Rahmen der Bürgerveranstaltung vorgestellt wurden, einsehen:

Lärmschutzmaßnahmen Stolzenauer Straße (pdf, 804.2 KB)

Zusätzlicher passiver Schallschutz im Bereich der Stolzenauer Straße (pdf, 1.3 MB)

Bürgersprechstunde

Die Polizeireviere Hemelingen und Osterholz bieten Bürgersprechstunden an. Weitere Informationen finden Sie unter:

Polizeirevier Hemelingen:
https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/in-den-polizeikommissariaten-praesidium-und-ost/revier-hemelingen-2091

Polizeirevier Osterholz:
https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/in-den-polizeikommissariaten-praesidium-und-ost/revier-osterholz-1803

Förderprogramm Ersatz von Ölheizkesseln und Wärmeschutz im Wohngebäudebestand

Schicken Sie Ihren alten Ölheizkessel in den Ruhestand und leisten Sie damit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz!

Wer seinen alten Ölheizkessel durch eine energieeffizientere und klimaschonendere Alternative ersetzen möchte, kann Zuschüsse dafür beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - Ersatz von Ölheizkesseln

Wenn Sie die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an einem bereits bestehenden Wohngebäude in Bremen oder Bremerhaven planen, können Sie beim Land Bremen einen Zuschuss dafür beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - Wärmeschutzmaßnahmen

Querverbindung Ost

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information teile wir Ihnen heute mit, dass die Niederschrift des zweiten Erörterungstermins (26. März 2019) im Verfahren Querverbindung Ost auf der Homepage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbaueingestellt wurde.

Hier finden Sie auch weitere öffentliche Bekanntmachungen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.....

Sondermessprogramm zu Feinstaub und Staubniederschlag in Hemelingen

Auf der Internetseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbaufinden Sie unter der Rubrik „Sondermessprogramm zu Feinstaub und Staubniederschlag in Hemelingen 2017-2018“ folgende Dokumente zum Messprogramm:

• Endbericht des Gutachters
• Bericht zur Beurteilung der Luftqualität in Bremen Hemelingen
• Kartenband zum Bericht.

250-5443 Bremen Stolzenauer Straße

Auf einer Anwohnerversammlung am 15.08.2018 wurde eine Schalltechnische Untersuchung über zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung im Bereich der Stolzenauer Straße sowie eine Machbarkeitsuntersuchung zum Schallschutz in der Stolzenauer Straße vorgestellt.

Hier finden Sie noch einmal das überarbeitete Lärmgutachten nebst den Anwohnerfragen zur Stolzenauer Straße.
Lärmgutachten (pdf, 5.4 MB)

Geschwindigkeitsmessungen im Stadtteil

Erläuterungen zu den dargestellten Auswertungen
Werte: gesamte Anzahl der Messwerte (jedes Fahrzeug wird öfters gemessen)
DTV: durchschnittlicher Tagesverkehr
DJV: durchschnittlicher Jahresverkehr
V(d): Durchschnittsgeschwindigkeit
V(max): maximale Geschwindigkeit
v85: 85-Prozent-Tempoquote
Bei einer Geschwindigkeitsmessung fällt eine sehr große Zahl von Messwerten an.
Um daraus ein Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln, nutzen Verkehrsingenieure die sogenannte 85-Prozent-Geschwindigkeit als vergleichbaren Maßstab:
Es ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 Prozent überschritten wird.
Man lässt also die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und legt die Messlatte dort an, wo der schnellste der 85-Prozent-Mehrheit gemessen wurde.
So erhält man eine verlässliche Kontrollgröße über das Fahrverhalten der moderaten Mehrheit.
Der Wert gibt ausschließlich an, in wieweit die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, nicht ob die Regelung an dieser Stelle auch angemessen ist.
Gefährlich ist eine Straße dann, wenn die 85-Prozent-Geschwindigkeit das Tempolimit um mehr als 5km/h übersteigt.
v50: Die Geschwindigkeit, die von 50 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 50 Prozent überschritten wird.
v30: Die Geschwindigkeit, die von 30 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 70 Prozent überschritten wird.

Die Ergebnisse finden Sie hier Ergebnisse Geschwindigkeitsmesstafel Stadtteil Hemelingen (pdf, 2.3 MB)

Informationen zum Schallschutz für Hemelingen

Zappenduster!

Seit dem Jahr 2015 gibt es in Bremen und Bremerhaven die Kampagne „Zappenduster!“, die Menschen mit Energie- und Wasserschulden dabei unterstützt, ihre Rechnung zu bezahlen. Energie- und Wassersperren sollen so verhindert werden.

"Zappenduster!“ ist eine Kampagne des Runden Tisches zum Thema ‚Energie- und Wassersperren vermeiden‘ in Bremen und Bremerhaven. Der Runde Tisch ist eine Initiative von swb in Kooperation mit: Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger e.V., Amt für Soziale Dienste Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Fachzentrum Schuldenberatung Bremen e.V., Jobcenter Bremen und Bremerhaven, Sozialamt Bremerhaven, Verbraucherzentrale Bremen e.V., Verein für Innere Mission in Bremen.
Zappenduster! (pdf, 944.2 KB)
weitere Informationen erhalten sie auch hier...

"Augen unserer Stadt"

Die in dieser Form einzigartige Achtsamkeitsaktion der Bremer Polizei zielt auf ein anderes, ein neues und ein menschliches Miteinander in unserer schönen Stadt ab.
Schauen Sie nicht weg, wenn andere Menschen Opfer von Straftaten werden, sondern geben gezielt Hinweise auf Straftaten und wirken auf diese Weise direkt an deren Verhinderung und Aufklärung mit.
Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Wir bringen Bremen zum Blühen!

Überall in Bremen engagieren sich Anwohner mit viel gärtnerischem Geschick für die Gestaltung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Liebevoll angelegte Blumenbeete, gepflegte Sträucher und saftiges Grün verleihen vielen Straßenzügen ein individuelles Gesicht.
Auch das macht unseren Stadtteil so liebenswert. Das Wohnumfeld wird verschönert und der Wohlfühl-Faktor um ein Vielfaches erhöht.
Weitere Infos hier

Ein Freund fürs Leben.

Bremens Stadtbäume sind echte Großstadthelden. Unverrückbar und furchtlos sorgen sie Tag für Tag dafür, dass es sich in unserer Stadt gut leben lässt. Sie produzieren Sauerstoff, spenden Schatten und Windschutz, binden Staub und bringen vitale Natur in unsere Nachbarschaft. Bäume sind Nahrungsquelle und Herberge für Vögel, Insekten und Kleinlebewesen. Insgesamt 220.000 dieser Helden gibt es in Bremens Parks, 70.000 stehen direkt an der Straße.
Damit Bremen reich bleibt an schönen Bäumen vergibt der Umweltbetrieb Bremen Baumpatenschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Privates Grün - Verkehrssicherungspflichten für Anwohner

Immer wieder werden Beschwerden an Beirat und Ortsamt herangetragen, weil Fußwege, Radwege oder Straßen nicht frei von Bewuchs aller Art sind.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat im Frühjahr einen Flyer (pdf, 3.6 MB) herausgegeben, der genau beschreibt, welche Pflichten sich für Anrainer ergeben. Dabei ist es egal, ob man Eigentümer oder Mieter einer Immobilie ist.